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Burkhard Eck Heizung - Lüftung - Sanitär
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Badsanierung mit Förderung vom Staat

Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar

Zuschuss beantragen in nur 4 Schritten | Jetzt finanzielle Förderungen für Ihren Badumbau erhalten

Sowohl von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch von der Pflegeversicherung gibt es Möglich­kei­ten, um einen Badumbau finanziell zu unterstützen. Das Tolle daran: Die Förderung der KfW ist weder von einem Pflegegrad, noch vom Alter abhängig. Für Sie bedeutet das, dass Sie bereits heute finanzielle Unterstützung bekommen, wenn Sie Ihr Bad komfortabler ausstatten und für die Zukunft Barrieren reduzieren. Hier erfahren Sie mehr dazu.


Zuschuss beantragen in 4 Schritten

2. Zuschuss beantragen
& Zusage erhalten

Beantragen Sie Ihren Zuschuss vor Beginn Ihres Vorhabens im KfW-Zuschussportal.

Jetzt kommen wir ins Spiel. Denn die wichtigste Voraus­setzung für den Zuschuss ist die Durchführung der Maß­nah­men durch ein Fachunternehmen.

4. Zuschuss erhalten


Welche Förderprogramme gibt es für den Badumbau?

Es gibt 3 Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für den Badumbau zu erhalten: Falls ein Pflegegrad vorliegt, können Sie einen Zuschuss von der Pflegeversicherung beantragen. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie von einem Zuschuss der KfW profitieren (Barriere­reduzierung | 455-B). Als Ergänzung zum jeweiligen Zuschuss kann darüber hinaus auch ein zinsgünstiger Kredit von der KfW weiterhelfen (Altersgerecht Umbauen | 159).

1. Zuschuss

Ansprechpartner: KfW
Barrierereduzierung – 455-B

Der Zuschuss der KfW dient der Er­höhung Ihres Wohnkomforts und dem Abbau von Barrieren im Bade­zimmer und der gesamten Woh­nung.

  • Zuschusshöhe: bis zu 6.250 €
  • altersunabhängig
  • gilt auch für den Kauf von um­ge­bautem Wohnraum

zum Programm 455-B bei der KfW

2. Kredit

Ansprechpartner: KfW
Altersgerecht Umbauen – Kredit 159

Alternative zum Zuschuss der KfW, Kombination mit Zuschüssen der Pflegekassen möglich.

  • Kredithöhe: bis zu 50.000 €
  • altersunabhängig
  • gilt auch für den Kauf von um­ge­bautem Wohnraum
  • ab 2,37 % effektiver Jah­res­zins

zum Programm 159 bei der KfW

3. Zuschuss

Ansprechpartner: Pflegekasse
Wohnumfeldverbesserungen

  • bis zu 4.000 €

Vor Beginn muss der Zuschuss mit Kos­tenvoranschlag bei der Pfle­ge­kas­se be­an­tragt werden, die dann die Förder­berechtigung prüft.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kranken- / Pflegekasse. Das An­trags­for­mu­lar können Sie dort an­for­dern.


Wer wird gefördert?

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um antragsberechtigt zu sein?

Die KfW-Förderprogramme können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten,
  • Eigentümer einer Wohnung,
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses,
  • Ersterwerber einer sanierten Wohnung,
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
  • Mieter sind und mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen haben.

Der Zuschuss von der Pflegekasse wird im Individualfall pflegebedürftigen Menschen gewährt, die einen Pflegegrad haben.


Was wird gefördert?

Zuschuss von der KfW

Es werden barrierereduzierende Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland gefördert. Beim KfW-Zuschuss wird speziell beim Badumbau folgendes gefördert:

  • Änderung der Raum­aufteilung des Bades
  • Schaffung boden­gleicher Dusch­plätze einschließlich Dusch­(-klapp)sitze
  • Modernisierung von Sanitär­objekten (WC, Bidets, Wasch­becken und Bade­wannen einschließlich mobiler Lift­systeme)

Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Maßnahmen förderfähig, die sich nicht ausschließlich auf die Badsanierung beschränken, aber durchaus auch hier zum Einsatz kommen können, zum Beispiel barriererereduzierter Zugang, Einbau altersgerechter Assistenzsysteme (zum Beispiel für Rolläden, Beleuchtung u. v. m.), Bewegungsmelder, Modernisierung von Bedien­elementen, Schwellenabbau u. v. m.

Weiter werden auch zusätzliche Nebenarbeiten unterstützt:

  • Trennwände bei Einbau bodengleicher Duschen oder Badewannen/-systeme
  • fest montierte Duschvorhangstangen
  • rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen
  • bedienfreundliche Armaturen
  • Einhebelmischarmaturen
  • hoher Spiegel für Benutzung im Stehen und Sitzen (baugebunden)
  • visuelle Unterstützung zur Orientierung im Bad (zum Beispiel Beleuchtung von mindestens 200 Lux Bodennähe, Material- und Farbkonzepte zum Beispiel für Menschen mit Demenzerkrankung)
  • technische Hilfen (zum Beispiel Stütz- und Haltegriffe)
  • Vorkehrungen in Wänden und Decken zum späteren Einbau und zur flexiblen Anpassung von Halteund Sicherheitssystemen an unterschiedlichen Nutzungshöhen
  • Einbau mechanischer Be- und Entlüftungseinrichtungen
  • Maler-, Putz- oder Estrich- und Fliesenarbeiten
  • Kabelinfrastruktur und Installationsarbeiten für die Verlegung von zum Beispiel Steckdosen
  • für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten
  • Umbaumaßnahmen an Wänden, Vorwänden, Bodenaufbau
  • notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
  • notwendige Folgearbeiten für Sanitärinstallationen in angrenzenden Räumen incl. Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüchen

Zuschuss von der Pflegekasse

Beispiele für die Bezuschussung des Badezimmerumbaus durch die Pflegekasse sind:

  • rutschhemmender Bodenbelag (insbesondere in der Dusche)
  • Duschbereich
  • Höhenanpassung von Einrichtungsgegenständen
  • Einbau höhenverstellbarer Elemente (z. B. WC, Waschtisch)
  • Armaturen
  • Badewanneneinstiegshilfe

Zuschuss von der KfW

Wichtige Anforderungen an das Badezimmer

Welche Voraussetzungen muss Ihr Badezimmer erfüllen?

Barrierefreie Badlösungen von KALDEWEI

Zuschuss für räumliche Veränderungen

Die "Anpassung des Raumzuschnitts" wird gefördert, wenn Ihr zukünftiges Badezimmer folgende Anforderungen erfüllt:

  • Größe: mind. 1,80 m x 2,20 m
  • Bewegungsflächen vor den Sanitärobjekten: mind. 0,90 m x 1,20 m (Überlagerung erlaubt)
  • Abstand zwischen Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand: mind. 0,25 m
  • Berücksichtigung: Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Sicherheits­systemen
  • Innentüren: schiebbar oder nach außen aufschlagbar und von außen ent­rie­gel­bar

Zuschuss für bodenebene Dusche

Die "Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze" wird gefördert, wenn Ihr zukünftiger Duschplatz folgende Anforderungen erfüllt:

  • bodengleich (wenn baustrukturell nicht möglich: Niveau zum angrenzenden Bodenbereich < 20 mm abgesenkt)
  • Übergänge: als geneigte Fläche
  • rutschfester oder rutschhemmender Bodenbelag

Zuschuss für Waschbecken

Ein neues Waschbecken wird bezuschusst, wenn es folgende Anforderungen erfüllt:

  • Tiefe: mindestens 0,48 m
  • Höhe: nutzergerecht
  • Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen
Bildquelle: TOTO

Zuschuss für WC, Dusch-WC und Urinal

"WCs einschließlich Einrichtung zur seitlichen Bedienung der WC-Spülung sowie Rückenstützen am WC, Dusch-WCs und Urinale" werden bezuschusst, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • nutzergerechte Sitzhöhe oder in der Höhe flexibel

Bidets werden ohne Einschränkungen bezuschusst.

Zuschuss für Badewanne

"Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme" werden gefördert, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Höhe: maximal 0,50 m
  • Alternative: Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg oder mit mobilem Liftsystem unterfahrbar

Wir machen Ihren Traum vom Barrierefreien Bad wahr
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